Tippgeber
Tippgeber
Teilnahmebedingungen der Tippgeberaktion
Unsere Tippgeberaktion bietet Ihnen die Möglichkeit, eine attraktive Provision zu erhalten, wenn Sie uns erfolgreich einen Immobilienverkäufer vermitteln.
Damit alles transparent und fair abläuft, haben wir die wichtigsten Teilnahmebedingungen für Sie übersichtlich zusammengefasst.
1. Voraussetzungen für einen gültigen Tipp
Ein Tipp gilt als gültig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Die Immobilie ist weder online noch in Printmedien veröffentlicht.
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Die Immobilie befindet sich nicht in der Zwangsversteigerung und wird von keinem Makler angeboten.
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Das Objekt wurde noch keinem weiteren Dritten angeboten und ist somit Neuzugang unseres Bestandes.
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Der Eigentümer wünscht ausdrücklich den Kontakt mit uns und stimmt der Datenweitergabe zu.
2. So funktioniert die Tippabgabe
Damit wir Ihren Tipp korrekt zuordnen können, benötigen wir folgende Angaben:
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Namen und vollständige Kontaktdaten des potenziellen Verkäufers
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Objektadresse der betreffenden Immobilie
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E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Eigentümers (falls vorhanden)
Nach Eingang Ihres Hinweises prüfen wir, ob das Objekt bereits bekannt ist. Sie erhalten eine kurze Rückmeldung.
3. Ihre Provision als Tippgeber
Sobald aufgrund Ihres Tipps ein qualifizierter Verkauf zustande kommt, entsteht Ihr Anspruch auf die Tippgeberprovision:
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Sie erhalten 10 % unserer verdienten Käuferprovision.
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Die übliche Provision pro Objekt beträgt z. B. 2.000 €, sodass Ihre Tippgeberprovision 200 € betragen würde.
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Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder Barzahlung – ganz nach Vereinbarung.
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Sie erhalten hierfür eine gesonderte Rechnung bzw. Quittung.
4. Was nicht erlaubt ist
Zur Sicherstellung eines rechtlich korrekten Ablaufs gelten folgende Einschränkungen:
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Der Tippgeber darf keine Willenserklärungen im Namen der Firma abgeben.
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Es ist nicht gestattet, im Namen der Firma aufzutreten oder den Anschein zu erwecken, man sei berechtigt, geschäftlich zu handeln.
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Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich als Hinweisgeber, nicht als Vertreter unserer Firma.
5. Datenschutz und Einwilligung
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Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Der Tippgeber stellt sicher, dass die weitergegebenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und der Eigentümer der Kontaktaufnahme zustimmt.
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Bei Unregelmäßigkeiten oder Datenschutzverletzungen informieren sich beide Parteien gegenseitig.
6. Schriftform & Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.